Ein sehr teures Subventionsprojekt steht vor der Haustür. Es ist dies eine nationale Deckelung der Krankenkassenprämien. Am 9. Juni wird darüber abgestimmt. Die Volksinitiative der SP verlangt, dass alle Haushalte subventioniert werden, sofern die Krankenkassenprämien 10 Prozent des Einkommens übersteigen. Die Folge wäre eine massive Erhöhung der Mehrwertsteuer – von bis zu 2,3 Prozent.

Wenn die Initiative angenommen wird, tragen dafür die Sparfüchse des letzten Jahrzehnts die Verantwortung. Sie hätte wohl vermieden werden können, wenn die Beamten und die Politikergilde von damals die Hausaufgaben gemacht hätten. Dies zeigt eine «Handelszeitung»-Analyse. Luzern und weitere Kantone wollten 2012 Zug kopieren: mit tiefen Gewinnsteuern Firmen anziehen und so die Kassen klingeln lassen. Luzern senkte seine Steuern gar auf das Steuerniveau von Irland.

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Die Folge des «Race to the bottom»

Andere Kantone wie Obwalden zogen nach, wenn auch nicht so radikal. Die Vorgänge wurden als «Race to the bottom» bezeichnet, eine Steuerspirale nach unten, um im Steuerwettbewerb zu bestehen.

Doch dies führte zu happigen Steuerausfällen. In einer Verzweiflungstat strich der damalige Luzerner Finanzdirektor auch Prämienverbilligungen zusammen. Solche Hauruckübungen brachten das Stimmvolk gegen die Regierung auf. Luzern wurde vor Bundesgericht verurteilt wegen widerrechtlicher Subventionsregeln. Auch andere Kantone, vor allem im Mittelland und in der Ostschweiz, hatten es übertrieben. Luzern und die vom Urteil indirekt betroffenen Kantone gingen über die Bücher. Die Korrekturen folgten zwischen 2020 und heute.

Doch der Salat war angerichtet. Nach diesen Sparübungen packte die nationale SP die Chance und lancierte 2018 die Initiative, über die nun abgestimmt wird. Kein Monitoringbericht zeigt aktuell, wo die Kantone und ihre Versicherten heute stehen. Die letzten Daten sind von 2020. Damals lagen sechs Kantone über der 10-Prozent-Einkommensgrenze der Prämienbelastung. Heute dürften es mehr sein als damals, weil die Krankenkassenprämien 2023 und 2024 stark gestiegen sind.

Das Gesetz nicht gelesen

Warum die Luzerner Beamtenschaft und ihr Finanzdirektor das nationale Gesetz nicht gelesen hatten, ist unklar. Dort steht, dass der untere Mittelstand Anrecht auf Prämiensubventionen als sozialpolitische Massnahme habe. So steht es seit 1996 im Gesetz. Ein Anruf beim Bundesamt für Statistik und etwas Mathematik hätten genügt, um herauszufinden, wo die Einkommensgrenze des unteren Mittelstandes liegt. Dies zeigt das Bundesgerichtsurteil. Offenbar wurde diese Hausaufgaben nicht gemacht. Mit der Folge, dass nun alle Steuerzahlenden mit einem massiven Subventionsprojekt konfrontiert sind, dessen Kosten man nicht abschätzen kann.

BERN, 14.8.2019. Andreas Valda, Redaktor Handelszeigung. Foto: Daniel Rihs / 13 Photo
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